Yves Flückiger ist Präsident des Verbunds der Akademien der Wissenschaften Schweiz a+. | Foto: Annette Boutellier

Inmitten der aktuellen geopolitischen Unsicherheiten, der wirtschaftlichen Spannungen und des technologischen Wettbewerbs kann es sich die Schweiz nicht leisten, abseits zu stehen. Die Unterzeichnung der bilateralen Abkommen III ist nicht nur eine technische Anpassung, sondern ein strategischer Entscheid für die Zukunft unseres Landes, unserer Forschung und unserer Wirtschaft.

In den letzten zwei Jahrzehnten konnte sich die Schweiz dank stabiler, strukturierter Beziehungen zur Europäischen Union als führende Wissensnation etablieren. Die bilateralen Abkommen III zielen darauf ab, diese Dynamik zu modernisieren und langfristig auszurichten. Die Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen garantieren, dass sie sich langfristig an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der EU beteiligen kann. Das Programm Erasmus+ etwa fördert die Mobilität der Studierenden und Lernenden und bietet unseren Hochschulen die Chance, sich voll in die europäischen Universitätsallianzen zu integrieren.

«Jede Seite bleibt für die Umsetzung der Abkommen auf ihrem Gebiet verantwortlich, ohne gemeinsames Kontrollorgan, was die nationale Regulierungssouveränität sicherstellt.»

Verliert die Schweiz damit an Souveränität? Eine sorgfältige Analyse der Abkommen beweist das Gegenteil: Sie konnte Vorteile aushandeln, die nur wenige Drittstaaten haben, einschliesslich Grossbritannien. Durch diplomatische Initiativen wurden wichtige Zugeständnisse erzielt: Die Schweiz muss Entscheide des Schiedsgerichts nicht übernehmen, und wenn die EU Gegenmassnahmen ergreift, müssen diese strikt verhältnismässig sein – eine seltene Garantie, die Brüssel bewusst zurückhaltend kommuniziert. Jede Seite bleibt zudem für die Umsetzung der Abkommen auf ihrem Gebiet verantwortlich, ohne gemeinsames Kontrollorgan, was die nationale Regulierungssouveränität sicherstellt.

Die Bestimmungen zur Personenfreizügigkeit bestätigen diese Souveränität: Eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten in den ersten fünf Jahren nur Erwerbstätige. Die Niederlassungsbewilligung kann zudem entzogen werden, wenn Integrationskriterien wie das Beherrschen der Sprache oder die Unabhängigkeit von Sozialhilfe nicht erfüllt sind. Schliesslich kann die Schweiz die Schutzklausel für die Zuwanderung ohne vorherige Zustimmung der Europäischen Kommission aktivieren.

«Ein Abseitsstehen würde die Schweiz isolieren.»

Eine Ablehnung des bilateralen Wegs würde die internationale Position der Schweiz schwächen und Innovation behindern. Zusammenarbeit hingegen bedeutet, eine offene Souveränität zu bekräftigen, basierend auf Verantwortung, Partnerschaft und Wissen. Ein Abseitsstehen würde die Schweiz isolieren. Die Zusammenarbeit mit Europa macht uns weniger abhängig.