Keine Bibliothek möchte Betrügereien in ihren Beständen haben. Gewisse Institutionen wollen trotzdem nicht, dass ihre Untersuchungsberichte von der zentralen US-Behörde veröffentlicht werden. Symbolbild mit der Universitätsbibliothek der University of Pennsylvania in Philadelphia. | Bild: iStock

Die USA haben mit dem Office of Research Integrity (ORI) eine zentrale Behörde, um wissenschaftliches Fehlverhalten in der vom Staat finanzierten Forschung zu ahnden. Unter dem Argusauge des Büros ist auch die weltweit grösste Forschungsinstitution National Institutes of Health. Gegenwärtig ist das ORI daran, sein Regelwerk zu überarbeiten. Dies wird zwar generell begrüsst, stösst im Detail aber auf Widerstand.

Am meisten zu diskutieren gibt dabei die Publikation von Untersuchungsergebnissen. Bereits heute kann man einsehen, gegen welche Personen zurzeit administrative Sanktionen des ORI in Kraft sind. Auf der Website sind im Januar 2024 insgesamt 32 Fallberichte inklusive Namen zu finden. In Zukunft soll es dem ORI auch möglich sein, bei von Universitäten intern untersuchten Fällen relevante Aspekte publik zu machen – etwa zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das könnte irreführend sein, kritisiert etwa Minal Caron gegenüber Science, der als Anwalt Universitäten vertritt: «Untersuchungsberichte zu verfassen ist eine komplexe Angelegenheit, und die Komitees kämpfen um die richtigen Formulierungen. » Andere sorgen sich um den Persönlichkeitsschutz. «Manchmal möchten wir einer Betroffenen eine zweite Chance geben. Das ist schwierig, sobald sie einmal namentlich erwähnt wurde», sagt Susan Garfinkel von der Ohio State University.

«Der Himmel ist ihnen nicht auf den Kopf gefallen.»

Geichzeitig soll verhindert werden, dass Universitäten Fälle unter den Teppich kehren. Eugenie Reich, Anwältin von Whistleblowern, sieht in den neuen Regeln einen Anreiz, diese zu publizieren. Im Grunde würde damit gesagt: «Wenn ihr es nicht tut, können wir es tun.» Tina Gunsalus von der University of Illinois at Urbana-Champaign findet die Befürchtungen übertrieben: «Einige Universitäten haben ihre Untersuchungsergebnisse veröffentlicht, und der Himmel ist ihnen nicht auf den Kopf gefallen.» Die neue Regelung soll 2025 in Kraft treten. Übrigens: Die Schweiz hat einen Kodex für wissenschaftliche Integrität, eine zentrale Plattform wird diskutiert.